Mittwoch, 10. Oktober 2007

Landesverfassung von Bayern

Die Verfassung von Bayern ist in vier Hauptteile gegliedert. Der erste Hauptteil, Aufbau und Aufgaben des Staates, hat neun Artikel. Sie lauten "Die Grundlagen des Bayerischen Staates", "Der Landtag", "Der Senat", "Die Staatsregierung", "Der Verfassungsgerichtshof", "Die Gesetzgebung", "Die Verwaltung", "Die Rechtspflege", "Die Beamten". Der zweite Hauptteil sind die Grundrechte und Grundpflichten. Der dritte Hauptteil, das Geminschaftsleben, hat drei Artikel. Sie lauten "Ehe und Familie", "Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung", "Religion und Religionsgemeinschaft". Der vierte Hauptteil ist Wirtschaft und Arbeit. Er hat vier Artikel. Sie lauten "Die Wirtschaftsordnung", "Das Eigentum", "Die Landwirtschaft", "Die Arbeit".

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